Unbestrittene Scheidung
Unbestrittene Scheidung im Türkei
Sie ist in Artikel 166 des türkischen Zivilgesetzbuchs geregelt und setzt voraus, dass die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Bei dieser Einjahresfrist geht es nicht darum, dass die Parteien zusammen sind, sondern darum, dass die Ehe rechtlich ein Jahr gedauert hat. Wenn sich die Parteien in diesem Fall über alle Fragen wie Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, Sorgerecht für die Kinder und Entschädigung geeinigt und ein Scheidungsprotokoll erstellt haben, müssen beide Parteien bei der Verhandlung des Scheidungsverfahrens anwesend sein. Wenn Sie entschlossen sind, sich scheiden zu lassen, und sich mit Ihrem Ehepartner über alle Fragen geeinigt haben, reicht es aus, wenn Sie sich mit zwei Fotos und Ihrem Personalausweis an unsere Kanzlei wenden. Das Scheidungsprotokoll wird von unserem Büro in İstanbul erstellt und den Parteien zur Genehmigung vorgelegt, so dass Ihr Fall so schnell wie möglich abgeschlossen werden kann.